EINE AUSWAHL UNSERER BERATUNGSTHEMEN

Einrichtung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
Gesunde Beschäftigte sind eine Grundvoraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg, diese Erkenntnis hat mittlerweile viele Branchen erreicht. Doch aus der Privatangelegenheit Gesundheit ein betriebliches Thema zu machen ist kein leichtes Unterfangen.
Wie weit darf der Betrieb in die Privatsphäre der Beschäftigen eingreifen? Welche Maßnahmen sind geeignet um das Eis zu brechen? Wie sind Mitarbeitervertretung und Arbeitssicherheit optimal eingebunden? Wir beraten zu einem optimalen Start ins BGM, erläutern die Angebote von Kranken-, Renten- und Unfallversicherung und unterstützen auf dem Weg zu einem ausgereiften Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Gesunde Beschäftigte sind eine Grundvoraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg, diese Erkenntnis hat mittlerweile viele Branchen erreicht. Doch aus der Privatangelegenheit Gesundheit ein betriebliches Thema zu machen ist kein leichtes Unterfangen.
Wie weit darf der Betrieb in die Privatsphäre der Beschäftigen eingreifen? Welche Maßnahmen sind geeignet um das Eis zu brechen? Wie sind Mitarbeitervertretung und Arbeitssicherheit optimal eingebunden? Wir beraten zu einem optimalen Start ins BGM, erläutern die Angebote von Kranken-, Renten- und Unfallversicherung und unterstützen auf dem Weg zu einem ausgereiften Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Suchtptävention
Immer mehr Betriebe erkennen die Bedeutung der Suchtprävention. Die Vermeidung von suchtgefährdenden Arbeitsbedingungen und betriebliche Regelungen zum Umgang mit suchterkrankten Beschäftigten gehören zu den Kernaufgaben eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Aber die Umsetzung ist mir vielen Fragen verbunden: Wo sollten unsere Maßnahmen ansetzen? Welche Regelungen sind sinnvoll? Womit schaden wir den Betroffenen womöglich noch zusätzlich? Zu unserem Beratungsangebot gehören Informationen zu Suchtformen und Präventionsstrategien. Auch bei der Aushandlung einer „Betriebsvereinbarung Sucht“ unterstützen wir mit Expertise und Praxiswissen.
Immer mehr Betriebe erkennen die Bedeutung der Suchtprävention. Die Vermeidung von suchtgefährdenden Arbeitsbedingungen und betriebliche Regelungen zum Umgang mit suchterkrankten Beschäftigten gehören zu den Kernaufgaben eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Aber die Umsetzung ist mir vielen Fragen verbunden: Wo sollten unsere Maßnahmen ansetzen? Welche Regelungen sind sinnvoll? Womit schaden wir den Betroffenen womöglich noch zusätzlich? Zu unserem Beratungsangebot gehören Informationen zu Suchtformen und Präventionsstrategien. Auch bei der Aushandlung einer „Betriebsvereinbarung Sucht“ unterstützen wir mit Expertise und Praxiswissen.


Psychische Gefährdungsbeurteilung
Eine gesetzliche Vorgabe, aber auch eine Chance den Betrieb an geänderte Anforderungen anzupassen, ist die psychische Gefährdungsbeurteilung. Der Anspruch, nicht nur physische, chemische und biologische, sondern auch die zunehmenden psychischen Belastungen der Beschäftigten in den Fokus der Gefährdungsbeurteilung zu nehmen, ist völlig berechtigt.
Stress, Entgrenzung der Arbeitszeit, Mobilitätsanforderungen, Sprachbarrieren und immer neue Technologien – viele Aspekte wurden bislang schlicht vernachlässigt. Wir beantworten ihre Fragen zu den Anforderungen an eine psychische Gefährdungsbeurteilung, planen das gesetzeskonforme Vorgehen und helfen Ihnen, die Ergebnisse zu interpretieren und Maßnahmen abzuleiten.
Eine gesetzliche Vorgabe, aber auch eine Chance den Betrieb an geänderte Anforderungen anzupassen, ist die psychische Gefährdungsbeurteilung. Der Anspruch, nicht nur physische, chemische und biologische, sondern auch die zunehmenden psychischen Belastungen der Beschäftigten in den Fokus der Gefährdungsbeurteilung zu nehmen, ist völlig berechtigt.
Stress, Entgrenzung der Arbeitszeit, Mobilitätsanforderungen, Sprachbarrieren und immer neue Technologien – viele Aspekte wurden bislang schlicht vernachlässigt. Wir beantworten ihre Fragen zu den Anforderungen an eine psychische Gefährdungsbeurteilung, planen das gesetzeskonforme Vorgehen und helfen Ihnen, die Ergebnisse zu interpretieren und Maßnahmen abzuleiten.
Psychische Gesundheit
Psychische Erkrankungen sind zu einer häufigen Diagnosen geworden. Das Erscheinungsbild der Erkrankungen unterscheidet sich dabei stark und die Heilungschancen variieren von sehr gut bis sehr gering. Viele Betriebe sind mit Erkrankten konfrontiert oder stehen vor der Aufgabe, diese wieder in den Betrieb einzugliedern.
Das Wissen über die Krankheiten und den Umgang mit Erkrankten ist aber häufig nur sehr vage und die Verunsicherung entsprechend groß. Wir beraten zu den Möglichkeiten in der Prävention psychischer Erkrankungen, zu Handlungsmöglichkeiten der Betriebe im akuten Fall und zum Prozedere bei der Wiedereingliederung von Betroffenen.
Psychische Erkrankungen sind zu einer häufigen Diagnosen geworden. Das Erscheinungsbild der Erkrankungen unterscheidet sich dabei stark und die Heilungschancen variieren von sehr gut bis sehr gering. Viele Betriebe sind mit Erkrankten konfrontiert oder stehen vor der Aufgabe, diese wieder in den Betrieb einzugliedern.
Das Wissen über die Krankheiten und den Umgang mit Erkrankten ist aber häufig nur sehr vage und die Verunsicherung entsprechend groß. Wir beraten zu den Möglichkeiten in der Prävention psychischer Erkrankungen, zu Handlungsmöglichkeiten der Betriebe im akuten Fall und zum Prozedere bei der Wiedereingliederung von Betroffenen.


Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Bevor Beschäftigte ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft verlieren, erleiden sie vielfach eine Krankenhistorie, die mit ständig zunehmenden Arbeitsunfähigkeiten einher geht. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und schreibt den Unternehmen vor, allen Beschäftigten mit mind. 6 Wochen Ausfallzeiten innerhalb eines Jahres ein Eingliederungsmanagement anzubieten.
Gut umgesetzt ist BEM ein ideales Mittel, um Beschäftigten ihre Arbeitsfähigkeit und ihren Arbeitsplatz zu sichern. Achtet man jedoch nicht auf die Fallstricke, kann das Verfahren einschüchtern und die Prognose sogar gefährden. Wir beraten zur Konzeption eines BEM, unterstützen bei der Ausgestaltung einer Betrieblichen Regelung oder Betriebsvereinbarung und verlieren auch nicht die Belastung derjenigen aus dem Auge, die das BEM mit den Betroffenen durchführen sollen.
Bevor Beschäftigte ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft verlieren, erleiden sie vielfach eine Krankenhistorie, die mit ständig zunehmenden Arbeitsunfähigkeiten einher geht. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und schreibt den Unternehmen vor, allen Beschäftigten mit mind. 6 Wochen Ausfallzeiten innerhalb eines Jahres ein Eingliederungsmanagement anzubieten.
Gut umgesetzt ist BEM ein ideales Mittel, um Beschäftigten ihre Arbeitsfähigkeit und ihren Arbeitsplatz zu sichern. Achtet man jedoch nicht auf die Fallstricke, kann das Verfahren einschüchtern und die Prognose sogar gefährden. Wir beraten zur Konzeption eines BEM, unterstützen bei der Ausgestaltung einer Betrieblichen Regelung oder Betriebsvereinbarung und verlieren auch nicht die Belastung derjenigen aus dem Auge, die das BEM mit den Betroffenen durchführen sollen.